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Ahaus - Mofa-Prüfbescheinigung reichte nicht

Textilstr. - 19.12.2018

Auf seinen fahrbaren Untersatz verzichten musste am
Dienstag ein 43-jähriger Motorroller-Fahrer in Ahaus: Die Polizei
stellte es sicher, nachdem der Ahauser unter anderem ohne
Fahrerlaubnis und Versicherung unterwegs war. Die Beamten hatten ihn
gegen 12.30 Uhr an der Textilstraße in Ottenstein kontrolliert. Dabei
stellte sich auch heraus, dass an dem Motoroller lediglich ein
bereits abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht war. Das
sichergestellte Fahrzeug brachte es auf dem Rollenprüfstand auf eine
Geschwindigkeit von 41 km/h, sodass eine Fahrerlaubnis vonnöten war
(die Mofa-Prüfbescheinigung des 43-Jährigen reicht nicht aus). Als
ungeklärt erwiesen sich darüber hinaus noch die Eigentumsverhältnisse
des Rollers.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell

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